vereidigter Buchprüfer
» Rund um die Immobilie
- Baugenehmigungsverfahren
- Erschließung von Grundstücken
- Gerwährleistung bei Baumängeln
- Durchsetzung von Werklohn
- Vermietung und Verpachtung
- Abwehr von Immissionen
- Wohnungseigentumsrecht
Immobilie
Seit je her ist die Immobilie zentraler Bestandteil unseres täglichen Lebens. Je nach persönlicher Situation wird sie angemietet, vermietet, neu gebaut oder gebraucht gekauft, sei es zum Wohnen, zum Betrieb eines Unternehmens oder als Vermögensanlage.
Viele Bürger sind Eigentümer einer Eigentumswohnung in einer Gemeinschaftsanlage. Die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander sind im Wohnungseigentumsrecht (WEG) geregelt. Hierbei handelt es sich um ein komplexes und schwieriges Rechtsgebiet mit erfahrungsgemäß hohem Streitpotenzial basierend auf den unterschiedlichsten Sachverhalten.
Insoweit fungieren wir seit Jahren als kompetente Berater gegenüber Wohnungseigentümern, Hausgemeinschaften und Hausverwaltern auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts.
Nach Mehrheitsbeschlüssen in Wohnungseigentümerversammlungen beginnen häufig kurze gerichtliche Anfechtungsfristen zu laufen, welche bei Nichtbeachtung zum Rechtsverlust führen können. Daher ist es wichtig, sich rechtszeitig vor einer sich abzeichnenden Beschlussfassung sachkundigen Rat einzuholen.
Auf dem Gebiet des Mietrechts vertreten wir überproportional häufig die Interessen von Vermietern und Grundbesitzern, angefangen beim gewerblichen Wohnungsunternehmen mit großem Wohnungsbestand bis hin zum privaten Vermieter. Vielfach sind wir dabei mit den Bereichen Kündigung von Wohnraum und der Erhebung von Räumungsklagen wegen Zahlungsrückständen mit anschließender Zwangsräumung aber auch den Bereichen Mieterhöhungsbegehren und Mängel und Schäden, welche der Mietsache anhaften, befasst.
Der Bau eines Eigenheims aber auch bereits eine kleine Renovierungs- oder Reparaturmaßnahme birgt oft das Risiko anschließender rechtlicher Streitigkeiten, da die Vertragsparteien nur allzu häufig über das Vorhandensein von Mängeln, die Höhe der Vergütung etc. streiten.
In diesem Bereich bieten wir Handwerkern, Architekten sowie allen die Baumaßnahme durchführenden Personen aber auch allen privaten, öffentlichen und gewerblichen Bauherrn eine umfassende und auf langjährige Erfahrung basierende juristische Beratung und Betreuung an. Gerade für den Bereich des privaten Baurechts gilt in besonderen Maße, dass eine rechtzeitige juristische Beratung sich häufig als unverzichtbar erweist, falls sich der Streitpunkt bereits im Ansatz abzeichnet, da ansonsten häufig formale Fehler auftreten, welche zur Folge haben können, dass berechtigte Ansprüche, bei welchen es oftmals um sehr viel Geld geht, gefährdet werden oder gar gänzlich verloren gehen. Häufig ist auch die rechtzeitige Einschaltung eines Sachverständigen oder gar aus Gründen der Beweissicherung und aus Gründen der Unterbrechung laufender Verjährungsfristen geboten ein selbständiges gerichtliches Beweisverfahren einzuleiten, da Gewährleistungsansprüche oder berechtigte Vergütungsansprüche zu verjähren drohen.
Ihre Ansprechpartner auf diesem Rechtsgebiet:
Rechtsanwalt Peter Bretzger
Rechtsanwalt Jürgen Gladis