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Dieses Rechtsgebiet im Überblick:

Erbrecht

Wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, welcher Vermögen besitzt, sollten Sie sich rechtzeitig mit den maßgeblichen Regeln des Erbrechts auseinandersetzen. Auch bei kleinen und erst Recht bei größeren Vermögen erweist sich bei verheirateten Personen, aber auch bei Alleinstehenden bereits ein einfaches handschriftliches Testament von geringem Umfang als unverzichtbar, will man seinem Ehepartner oder seinen Erben später unnötige Probleme, rechtliche Auseinandersetzungen und Bürokratie ersparen. Hierfür ist fachkundige Beratung zu Form und Inhalt eines Testaments unverzichtbar.

Wir bieten daher auf dem Gebiet des Erbrechts umfassende und kompetente Beratung in allen Fragen der Testamentsgestaltung. Um Ihren Erblasserwillen auch umzusetzen, haben Sie auch die Möglichkeit uns als Testamentsvollstrecker zu beauftragen.

Des Weiteren verfügen wir über langjährige Erfahrung der Erbschaftsauseinandersetzung und bieten kompetente Beratung bei einer oft schwierigen und emotional belasteten Erbschaftsauseinandersetzung.

Wir beraten und vertreten Sie außerdem bei der Durchsetzung Ihrer Erb- und Pflichtteilsansprüche im Erbfall.

 

Ihr Ansprechpartner auf diesem Rechtsgebiet:

Rechtsanwalt Peter Bretzger
Rechtsanwalt Jürgen Gladis

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