Dieses Rechtsgebiet im Überblick:
Als Geschäftsführer und Gesellschafter einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB ist es Ihre Aufgabe, den handelsrechtlichen Jahresabschluss durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer prüfen zu lassen. Nur ein geprüfter Jahresabschluss kann Grundlage eines wirksamen Gewinnverwendungsbeschlusses sein.
Aber auch wenn Sie Geschäftsführer oder Gesellschafter eines nicht prüfungspflichtigen Unternehmens sind, liefert die Durchführung einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung oftmals wertvolle Erkenntnisse.
Gründungsprüfungen und Unternehmensbewertungen gehören ebenfalls zum Aufgabengebiet eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers.
Ihr Ansprechpartner auf diesem Rechtsgebiet:
vereidigter Buchprüfer/Rechtsanwalt Peter Bretzger